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Heimdall, 01. September 2006

Anstieg um bis zu 200 Millionen Euro realistisch

TRIER/MAINZ. Mit einem Anstieg der Schwarzarbeit im kommenden Jahr um bis zu 200 Millionen Euro allein in Rheinland-Pfalz infolge der Erhöhung der Mehrwertsteuer und anderer gesetzgeberischer Maßnahmen rechnet das Handwerk. Dies teilt die Handwerkskammer Trier (Hwk) im Namen der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern des Landes mit.

Die Hwk beruft sich dabei auf wissenschaftliche Berechnungen des Linzer Volkswirtschaftlers Professor Schneider, der bundesweit ein Anwachsen der Schattenwirtschaft um 2,9 bis 4,1 Milliarden Euro voraussagt. Seine Schätzungen gründen sich im Wesentlichen auf die Erhöhung der Mehrwertsteuer um drei Prozentpunkte ab 1. Januar 2007.

Bezogen auf Rheinland-Pfalz werde demnach allein die Mehrwertsteuererhöhung mit 150 bis 250 Millionen Euro, die Erhöhung der Versicherungsbeiträge für Minijobs mit 125 bis 175 Millionen Euro, der Wegfall der Eigenheimzulage mit 25 bis 40 Millionen Euro und schließlich die Einführung der sog. Reichensteuer mit 30 bis 45 Millionen Euro zu Buche schlagen.

Dagegen wird die Senkung der Lohnnebenkosten und die jüngst eingeführte Steuerabzugsmöglichkeit aus Handwerkerrechnungen den Anstieg der Schattenwirtschaft bei weitem nicht kompensieren können.

Nach Überzeugung des Handwerks sollten diese Zahlen für das Land Anlass genug sein, eine spürbare Verbesserung der Schwarzarbeitsbekämpfung umzusetzen. Am notwendigsten ist die Finanzierung von Außendienstmitarbeitern zur Schwarzarbeitsbekämpfung bei den Kreis- und Stadtverwaltungen. Ebenso überfällig ist eine gesetzliche Regelung, dass auch nach gerichtlichen Einspruchsverfahren die Bußgelder bei den Verfolgungsbehörden verbleiben. Wer die Kosten der Verfolgung zu tragen hat, muss auch die Bußgelder vereinnahmen dürfen – so der Hwk-Hauptgeschäftsführer Hans-Hermann Kocks.

Mit Blick auf den Bundesgesetzgeber spricht sich das rheinland-pfälzische Handwerk für eine abgesenkte Mehrwertsteuer für Bauleistungen aus, wie sie in den meisten europäischen Ländern schon seit langem eingeführt ist. Beispielsweise verlangt Luxemburg bei normaler Mehrwertsteuer von 15 Prozent für Bauleistungen nur 3 Prozent, die nur dann gelten, wenn ein legaler Betrieb beauftragt wird.

Trier, 01. September 2006