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Schueler, 14. September 2010

Günther Tartter, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern Rheinland-Pfalz, hat es begrüßt, dass mit der Novelle des rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes die Gleichwertigkeit und Durchlässigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung gestärkt worden ist, indem nun Meisterinnen und Meistern sowie beruflich gleich Qualifizierten ohne Abitur oder Fachhochschulreife der direkte Hochschulzugang zu allen Studienfächern und nicht wie bisher nur zu fachgebundenen Studiengängen geöffnet worden sei.

Auch Gesellinnen und Gesellen mit einem guten Abschluss würden – allerdings erst nach mindestens zweijähriger Berufserfahrung – zu einem Studium ihrer Wahl an einer Fachhochschule zugelassen. An den Universitäten hingegen könnten sie nur Studiengänge belegen, die mit ihrer Berufsausbildung verwandt seien.

Die Kammern plädierten, so Tartter, weiterhin dafür, diese zweijährige Wartezeit wegfallen zu lassen, da die Gesellinnen und Gesellen durch ihren sehr guten bis guten Abschluss ihre Qualifikation bereits unter Beweis gestellt hätten. Deshalb werde auch auf Basis der „Experimentierklausel“ im Hochschulgesetz gemeinsam von der Landesregierung und den Kammern ein Modellversuch des Fachhochschulzugangs ohne diese zweijährige berufliche Tätigkeit gestartet. Eine entsprechende Arbeitsgruppe sei eingerichtet.

Grundsätzlich unterstreiche der direkte Hochschulzugang, dass Duale Ausbildung alles andere als eine Einbahnstraße sei. Sie ermögliche vielmehr einen hochwertigen Berufsabschluss, günstige Beschäftigungsperspektiven, Karrierechancen über Meisterprüfung und Selbstständigkeit und nun auch den unmittelbaren Hochschulgang. Sie sei also eine echte Alternative zu rein schulischen Vollzeitangeboten der Sekundarstufe II.