Rheinland-Pfälzische Handwerkskammern legen Betriebsbilanz 2010 vor
Die vier Handwerkskammern in Rheinland-Pfalz konnten zum Ende des letzten Jahres erneut eine Zunahme der Betriebszahlen verbuchen. Zum 31. Dezember 2010 waren bei den vier rheinland-pfälzischen Handwerkskammern in Kaiserslautern, Koblenz, Mainz und Trier 50.506 Handwerksbetriebe eingetragen. Das sind 727 mehr als im Vorjahr.
Wie die Handwerkskammer der Pfalz im Auftrag der vier rheinland-pfälzischen Handwerkskammern mitteilt, unterteilte sich zum 31. Dezember 2010 der Gesamtbetriebsbestand in 32.814 zulassungspflichtige Handwerke der Anlage A, 9.296 Betriebe der Anlage B1, für die keine Zulassungspflicht besteht, und 8.389 Betriebe der Anlage B2, in der die handwerksähnlichen Gewerbe geführt werden. Sieben Betriebe (einer weniger als im Vorjahr) wurden im Geschäftsjahr 2010 auf der Grundlage des so genannten Kleinunternehmergesetzes geführt.
In den zulassungspflichtigen Handwerken (Anlage A) wurden 32 Betrieben mehr registriert als im Vorjahr. Hier ist die Meisterprüfung für die selbstständige Berufsausübung erforderlich. Ihr sind aber auch andere Prüfungen gleichgestellt, beispielsweise der Ingenieurabschluss oder die Technikerprüfung. Die so genannte „Altgesellenregelung“ ermöglicht auch Gesellen, sich unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Ausübungsberechtigung selbstständig zu machen.
Die größten Zuwächse waren mit 594 Betrieben in den zulassungsfreien Handwerken (Anlage B1) zu verzeichnen. Die meisten Zuwächse entfallen auf das Fliesenlegerhandwerk (239), das Raumausstatterhandwerk (110), das Gebäudereinigerhandwerk (127), das Damen- und Herrenschneiderhandwerk (38), das Fotografenhandwerk (66) und das Parkettlegerhandwerk (23).
Ebenfalls zugenommen haben die Betriebszahlen in den handwerksähnlichen Gewerben (Anlage B2), bei denen wie in der Anlage B1 keine Qualifikationsvoraussetzungen für die Selbstständigkeit verlangt werden. Hier beläuft sich der Saldo aus Betriebsgründungen und Betriebslöschungen auf 102 Zugänge. Die meisten Zuwächse betreffen den Einbau von genormten Baufertigteilen (61), Eisenflechter (36) und das Kosmetikgewerbe (25)