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Heimdall, 20. August 2007

175.000 Euro Bußgelder im ersten Halbjahr 2007

TRIER. Bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit engagierten sich die Handwerkskammern des Landes auch im ersten Halbjahr 2007. Aus über fünfhundert Ordnungswidrigkeitsverfahren resultierten bis zur Jahresmitte 175.000 Euro Bußgelder.

Wie die Handwerkskammer Trier für die Arbeitsgemeinschaft der rheinland-pfälzischen Handwerkskammern mitteilt, gingen bis zur Jahresmitte hunderte von Hinweisen auf Verstöße gegen das Handwerksrecht ein. In mehr als fünfhundert Fällen ergaben die Überprüfungen einen Anfangsverdacht, sodass die Kammern Ordnungswidrigkeitsanzeige erstatteten. Die erlassenen Bußgelder erreichten einen Gesamtbetrag von knapp 175.000 Euro, der Löwenanteil davon im Bezirk der Handwerkskammer der Pfalz.

Schwarzarbeit im Sinne des Handwerksrechts liegt vor, wenn Tätigkeiten eines zulassungspflichtigen Handwerksberufs ohne Handwerksrolleneintragung für eine Gegenleistung erbracht werden. Betroffen von Schwarzarbeit ist insbesondere der Baubereich, das Kraftfahrzeuggewerbe sowie Friseurleistungen. Ermittlungen werden durch die Handwerkskammern selbst vorgenommen - soweit dies gesetzlich möglich ist.

Darüber hinaus wird der Außendienst des Zolls als Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) unterstützend tätig. Die Beamten sind mit polizeilichen Betretungs- und Vernehmungsrechten ausgestattet. Eine Zusammenarbeit findet zudem mit der Finanzverwaltung, der Agentur für Arbeit und den für das Arbeitslosengeld II zuständigen Arbeitsgemeinschaften statt. Die Hwk Rheinhessen (Mainz) vertritt die Handwerkskammern des Landes in der beim Wirtschaftsministerium etablierten Sonderkommission zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung.
Im Bereich der Hwk Trier wurde ein Arbeitskreis mit den Sachbearbeitern der Verfolgungsbehörden gegründet, um die Schwarzarbeitsbekämpfung zu intensivieren.

Ansprechpartner (Hwk Trier):
Dr. Gerhard Müller, Tel. 0651/207-110